DS-B-26/085: Beauftragung eines unabhängigen Gutachtens zur Risiko- und Chancenanalyse bezüglich bodenrechtlicher Instrumente (Umlegungsverfahren, Enteignung, städtebauliche Verträge) im Rahmen der Entwicklung des „S-Bahn-Quartiers Stahnsdorf“
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich ein unabhängiges, externes Fachgutachten (Wirtschaftsgutachten) in Auftrag zu geben.
2. Das Gutachten soll die Chancen, zeitlichen Auswirkungen und finanziellen Folgekosten verschiedener bodenrechtlicher Entwicklungsvarianten für das ca. 37 Hektar große Areal des künftigen S-Bahn-Quartiers Stahnsdorf detailliert prüfen und vergleichen.
3. Im Fokus des Gutachtens stehen insbesondere:
- Das gesetzliche Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB (Chancen der Baulandmobilisierung vs. zeitlicher Aufwand).
- Das Enteignungsverfahren gemäß §§ 85 ff. BauGB als Ultima Ratio (Prüfung der extrem hohen rechtlichen Hürden des Gemeinwohls sowie das Risiko langwieriger Klageverfahren).
- Kooperative Modelle, wie z. B. städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB oder der freihändige Zwischenerwerb durch die Gemeinde.
4. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden aus dem laufenden Budget für städtebauliche Planungen bereitgestellt bzw. überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis des Gutachtens ist den Fachausschüssen und der Gemeindevertretung zeitnah nach Fertigstellung vorzulegen.
Problembeschreibung / Begründung:
I. Ausgangslage
Mit dem Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs im Juni 2026 steht die Gemeinde Stahnsdorf vor der Aufgabe, ein neues, rund 37 Hektar großes Stadtquartier an der Sputendorfer Straße zu entwickeln. Das Projektareal betrifft in erheblichem Maße auch private Eigentumsflächen. Um das Vorhaben – Wohnraum sowie die notwendige soziale Infrastruktur – Realität werden zu lassen, muss die Gemeinde zeitnah klären, über welche bodenrechtlichen Instrumente der Zugriff auf die Grundstücke rechtssicher, wirtschaftlich und zeiteffizient realisiert werden kann.
II. Zielsetzung des Antrags
Die Entwicklung eines so großen Areals birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken für unsere Gemeinde. Als AfD-Fraktion stehen wir konsequent für den Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür, für eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik sowie für den unbedingten Schutz des privaten Eigentums gemäß Art. 14 Grundgesetz.
Die pauschale Androhung oder Einleitung von Enteignungsverfahren gegen Stahnsdorfer Bürger birgt das immense Risiko, dass das gesamte Großprojekt durch jahrzehntelange Gerichtsprozesse blockiert und zu einem finanziellen Fass ohne Boden für die Steuerzahler wird. Gleichzeitig müssen die Vor- und Nachteile eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens im Vergleich zu kooperativen Verträgen klar beziffert werden.
Das beantragte Gutachten soll der Verwaltung und der Gemeindevertretung eine objektive, wissenschaftlich und juristisch fundierte Entscheidungsgrundlage liefern. Es gilt zu verhindern, dass Stahnsdorf ideologiegetriebene, kostspielige Planungsfehler begeht oder das Projekt S Bahn-Quartier in einem juristischen Chaos versinkt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens von mindestens 30.000 Euro hängen von der Honorarvereinbarung ab. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den potenziellen Millionenrisiken, die durch Fehlplanungen, Entschädigungsklagen oder Projektverzögerungen zu Lasten des kommunalen Haushalts entstehen könnten. Die Ausgaben dienen dem Schutz des Gemeindevermögens und sind damit vollkommen gerechtfertigt.
