DS-044/2026: Kosten, Personal, Rechtsgrundlagen und Organisation der Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen (Beitragsservice)

Anfrage:

Laut dem letzten Jahresbericht 2024 zum Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio befanden sich bundesweit rund 3,73 Millionen Beitragskonten im Mahn- oder Vollstreckungsverfahren, was nahezu jedem zehnten beitragspflichtigen Haushalt entspricht. Auf das Land Brandenburg entfallen davon ca. 123.000 Verfahren, wovon ca. 46.000 Konten sich bereits in der Vollstreckung befinden, die von Städten, Ämtern und Gemeinden bearbeitet werden müssen. Dieser erhebliche Verwaltungsaufwand bindet in den Kommunen personelle und finanzielle Ressourcen, die durch die geltenden Gebührensätze von lediglich 50 € Grundgebühr bei Weitem nicht gedeckt werden. Angesichts der ohnehin angespannten kommunalen Haushaltslage ist es von besonderem Interesse, die konkreten Auswirkungen der Rundfunkbeitrags-Vollstreckung auf den Verwaltungsbetrieb und die Finanzen unserer Kommune zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bürgermeister:
1. Führt die Gemeinde derzeit Vollstreckungen oder Vollstreckungshilfeersuchen für den ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice durch? Wenn ja, wie viele Ersuchen wurden im Jahr 2024 und 2025 bearbeitet (bitte getrennt nach Jahr ausweisen)?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vollstreckung in der Gemeinde?
a) Trifft es zu, dass § 10 Abs. 6 RBStV i. V. m. dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg diese Verpflichtung begründet?
b) Kann die Gemeinde die Vollstreckung ablehnen oder auf andere Behörden übertragen, wenn keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind?
3. Welche Gesamtkosten entstehen der Gemeinde jährlich durch die Bearbeitung von Vollstreckungshilfeersuchen des Beitragsservice? Bitte getrennt nach Personal-, Sach- und IT-Kosten ausweisen.
4. Wie viele Personen (in Vollzeitäquivalenten) sind in der Gemeinde mit der Vollstreckung von Rundfunkbeitragsforderungen beschäftigt, und wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
5. In welcher Höhe werden diese Kosten durch Vollstreckungsgebühren und Auslagen refinanziert (bitte jährliche Summen nennen, soweit möglich)?
a) Reicht die derzeitige Regelung der Brandenburgischen Kostenordnung (BbgKostO) zur Kostendeckung aus?
b) Falls nein, welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um eine vollständige Refinanzierung sicherzustellen?
6. Plant die Gemeinde Änderungen in der Organisation oder Durchführung der Vollstreckung, um personelle oder finanzielle Ressourcen zu entlasten?

Olaf Schultz
FV AfD

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