DS-099/2026: Zusammensetzung und Verfügbarkeit der Finanzmittel der Gemeindevertretung

Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit verlangen wir gemäß § 29 Abs. 1 BbgKVerf Auskunft zu den nachfolgenden Fragen.

Anlass:
Die Gemeindevertretung hat am 28. Mai 2026 die Haushaltssatzung 2026 (DS-Nr. 043/26/1) beschlossen. Der Haushalt gleicht einen Fehlbetrag von 19.275.550 € durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus. Bis 2029 sind weitere Entnahmen von 23.752.900 € vorgesehen.

Die Rücklage ist eine bilanzielle Größe und sagt für sich genommen nichts darüber aus, welche Mittel der Gemeinde tatsächlich zur Verfügung stehen. Für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit nach § 24 KomHKV Bbg und für die Beratung des Haushalts 2027 benötige ich Kenntnis über die Zusammensetzung und die Verfügbarkeit der Finanzmittel.

Hinzu kommt die Frage der Verzinsung. Die Ergebnisrechnung 2023 weist Zinsen und sonstige Finanzerträge von 258.242,12 € aus, bei einem Bestand an Finanzmitteln von 70.836.561,01 € zum 31. Dezember 2023. Das entspricht einer rechnerischen Verzinsung von rund 0,4 % in einem Jahr, in dem der Einlagesatz der Europäischen Zentralbank zeitweise bei 4,00 % lag.

I. Bestand und Zusammensetzung
1. Wie hoch war der Bestand an eigenen Finanzmitteln der Gemeinde zum 31. Dezember 2025 und zum 30. Juni 2026?
2. Wie setzt sich dieser Bestand zu den beiden genannten Stichtagen zusammen? Ich bitte um Aufgliederung nach Girokonten, Tagesgeldern, Festgeldern und Wertpapieren, jeweils unter Angabe des Kreditinstituts, des Betrages, der Laufzeit, des Zinssatzes und einer etwaigen Kündigungsfrist.
3. Welcher Anteil dieser Mittel ist zum 30. Juni 2026 länger als zwölf Monate gebunden und kann nicht ohne Verlust vorzeitig verfügbar gemacht werden?

II. Verzinsung und Anlage der Mittel
4. Wie hoch waren die Zinserträge aus Geldanlagen und aus dem Kontokorrentverkehr in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 jeweils gesondert nach Sachkonten, getrennt von der Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233a AO, und in welcher Höhe fielen in diesen Jahren Verwahrentgelte an?
5. Besteht eine Richtlinie oder Dienstanweisung zur Anlage von Finanzmitteln der Gemeinde? Falls ja, seit wann? Ich bitte um Übersendung.

III. Treuhandvermögen
6. Welcher Anteil der unter Frage 1 genannten Beträge ist treuhänderisch für die Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH gebunden und steht der Gemeinde wirtschaftlich nicht zu?
7. In welcher Höhe bestanden zu den dort genannten Stichtagen erhaltene Anzahlungen im Treuhandvermögen? Zum 31. Dezember 2023 wies die Bilanz hierfür 68.085.716,18 € aus.

IV. Bindungen
8. Welcher Betrag war zum 31. Dezember 2025 und zum 30. Juni 2026 durch Ermächtigungsübertragungen nach § 21 KomHKV gebunden, jeweils getrennt nach laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit? Der Vorbericht zum Haushalt 2026 nennt für den Stand 05/2026 insgesamt 15.539.300 €, davon 1.983.700 € aus laufender Verwaltungstätigkeit und 13.555.600 € aus Investitionstätigkeit.
9. Welche weiteren Bindungen bestehen zu diesen Stichtagen, insbesondere aus zweckgebundenen und noch nicht verausgabten Zuweisungen sowie aus Verpflichtungsermächtigungen?

V. Frei verfügbarer Betrag
10. Welcher Betrag verbleibt nach Abzug der unter III und IV genannten Positionen von dem unter I genannten Bestand?
11. Welche weiteren Bindungen sieht die Verwaltung darüber hinaus als abzugsfähig an, und mit welcher Begründung?
12. Verwendet die Verwaltung intern eine eigene Definition des frei verfügbaren oder frei disponiblen Finanzmittelbestandes? Falls ja, wie lautet sie, und in welchen Vorlagen oder Berichten wurde sie bisher verwendet?

 

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