DS-098/2026: Aufgliederung des Finanzanlagevermögens und Stand des Jahresabschlusses 2024

Anfrage:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit verlangen wir gemäß § 29 Abs. 1 BbgKVerf Auskunft zu den nachfolgenden Fragen.

Anlass:
Die Bilanz zum 31. Dezember 2023, die dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 als Anlage 1 beigefügt ist, weist ein Finanzanlagevermögen von 63.762.133,85 € aus. Die Positionen „Rechte an Sondervermögen“ mit 7.924.029,69 € und „Mitgliedschaften in Sondervermögen“ mit 11.311.650,22 € sind gegenüber dem Vorjahr auf den Cent unverändert und werden im Berichtstext nicht erläutert.

Der Haushaltsplan 2026 stützt sich zudem auf ein vorläufiges Jahresergebnis 2024, ohne dass der Gemeindevertretung der Jahresabschluss 2024 vorliegt.

I. Aufgliederung des Finanzanlagevermögens
1. Wie verteilen sich die zum 31. Dezember 2023 unter „Rechte an Sondervermögen“ ausgewiesenen 7.924.029,69 € auf die einzelnen Eigenbetriebe der Gemeinde, namentlich den Eigenbetrieb KITA-Verbund Kleinmachnow und den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow?
2. Wie verteilen sich die unter „Anteile an verbundenen Unternehmen“ ausgewiesenen 40.509.843,90 € auf die einzelnen Gesellschaften?
3. Wie verteilen sich die unter „Mitgliedschaften in Sondervermögen“ ausgewiesenen 11.311.650,22 € und die unter „Anteile an sonstigen Beteiligungen“ ausgewiesenen 4.016.610,04 € auf die einzelnen Zweckverbände und Beteiligungen?
4. Nach welcher Methode werden diese Buchwerte bewertet, und wann wurden sie zuletzt fortgeschrieben?
5. Aus welchem Grund ist der Wert der Position „Rechte an Sondervermögen“ zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem 31. Dezember 2023 unverändert geblieben, obwohl der Eigenbetrieb KITA-Verbund in diesem Zeitraum Jahresergebnisse erwirtschaftet, Investitionszuschüsse erhalten und 1.237.200 € eines nicht benötigten Zuschusses an die Gemeinde zurückgezahlt hat?

II. Jahresabschluss 2024
6. Wann wird der Jahresabschluss 2024 aufgestellt, geprüft und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt?
7. Wie hoch ist der Stand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31. Dezember 2024 nach dem aktuellen Stand der Abschlussarbeiten? Der Haushalt 2026 setzt hierfür 120.358.886 € an und weist in der Beschlussvorlage DS-Nr. 043/26/1 zugleich darauf hin, dass eine Reduzierung des vorläufigen Ergebnisses 2024 um rund 42.000 EUR bei der Rücklagenbewertung nicht berücksichtigt wurde.

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