DS-B-26/077: Verzicht auf die Neugestaltung des Friedrich-Weißler-Platzes zur Sicherung der Haushaltsstabilität und Vermeidung unnötiger Ausgaben
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die geplante Neugestaltung des Friedrich-Weißler-Platzes in Stahnsdorf wird nicht durchgeführt.
- Das Projekt wird endgültig aus den Planungen und dem Maßnahmenkatalog des Sondervermögens gestrichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle damit im Zusammenhang stehenden Vorbereitungen einzustellen.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Stahnsdorf war die Neugestaltung des Friedrich-Weißler-Platzes vorgesehen. Die Finanzierung dieser Maßnahme sollte über das dafür eingerichtete Sondervermögen abgewickelt werden. Im Zuge der aktuellen Haushalts- und Kostenentwicklung wurde das Gesamtvolumen des Sondervermögens und der darin gebundenen Projekte überprüft. Die AfD-Fraktion sieht hier akuten Handlungsbedarf zur Haushaltskonsolidierung.
Die Streichung des Projekts ist aus finanzpolitischen und sachlichen Gründen zwingend erforderlich:
- Fehlende Erforderlichkeit: Eine grundlegende Neugestaltung des Friedrich-Weißler-Platzes ist sachlich nicht notwendig. Der Platz erfüllt in seinem aktuellen Zustand seine Funktion als öffentlicher Raum vollumfänglich. Es liegen keine gravierenden baulichen oder funktionalen Mängel vor, die eine kostenintensive Umgestaltung rechtfertigen würden. Rein optische oder kosmetische Veränderungen haben angesichts der Haushaltslage keine Priorität.
- Unzureichende Mittel im Sondervermögen: Das vorhandene Sondervermögen reicht insgesamt nicht aus, um alle geplanten Maßnahmen vollständig zu finanzieren. Der Friedrich-Weißler-Platz muss daher als verzichtbare Maßnahme gestrichen werden.
- Vermeidung von Neuverschuldung: Durch den Verzicht auf dieses Projekt wird effektiv verhindert, dass sich die Gemeinde Stahnsdorf über das Volumen des Sondervermögens hinaus zusätzlich verschuldet.
- Haushaltsdisziplin und Bürgerinteresse: Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern müssen Ausgaben auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Die Maßnahme dient der Sicherung der langfristigen finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinde.
- Wunsch der Bürger. Die Bevölkerung ist, wenn man sie auf das Thema anspricht, indigniert. Man hat wenig bis kein Verständnis, dass an der Stelle Veränderungen vorgenommen werden sollen, die keinen Mehrwert ergeben. Im Gegenteil gibt es eine emotionale Verbundenheit mit dem Platz, wie er sich darstellt.
